Gemeinde Wahlhausen / Unsere Kirche / Das Urteil des Pilatus

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Das Urteil des Pilatus

 
 
 

In einem reich mit Blattwerk und Rosen in Gold und Weiß gehaltenem barocken Schnitzrahmen wird eine farbenprächtige Szene festgehalten. In der Mitte steht auf einem Podest unter einem Baldachin (mit einem Medaillon mit Moses und den Gesetzestafeln) der Hohepriester Kaiphas. Auf einem zweiten Podest am linken Bildrand ist ebenfalls unter einem Baldachin der römische Statthalter Pontius Pilatus sitzend dargestellt. Rechts neben ihm im Hintergrund ist seine Frau Claudia Rogalla mit einem bediensteten Mohren zu erkennen. Vorne links sitzen zwei Notare an einem Tisch. Auf diesem Tisch stehen Schüssel und Krug, die Pilatus benutzt hat, um seine Hände "in Unschuld" zu waschen. Vorne rechts sitzt Jesus auf einem Säulenstumpf, an den Händen gefesselt, mit Purpurmantel und Stab als Zeichen seines angeblichen königlichen Anspruchs. Rechts und links sind malerisch verteilt die Vertreter der geistlichen und weltlichen jüdischen Gremien mit jeweils einer Schrifttafel mit ihrem Prozeßbeitrag.
Kurze Beschreibung des Bildes

Drei weitere Personen rechts und links ohne Tafel können römische oder jüdische Beamte sein. Im Hintergrund weitet sich der Blick durch zwei Fenster auf die Stadt Jerusalem mit zahlreichen repräsentativen Bauten. Im rechten Fenster erscheint eine große Volksmenge mit einem Kreuz und fordert Jesu Tod.


Die Tafeltexte
Tafel bei der Volksmenge: Daß gantze Volck schrie und sprach, wenn du diesen loslassest, so bist du deß Kaysers Freund nicht, kreutzige, kreutzige ihn, sein blud komme über unß und über unsere Kinder und gieb unß Barrabam loß. 

 

Tafeln der einzelnen Prozeßbeteiligten
Subath: Die Rechte verdammen keinen ohne Uhrsach zum Todt, derhalben höre man erst, waß er gethan hat. 
Achias: Unerhörter Sache soll man niemand zum Todt verurtheilen. 
Rosdioruni: Warzu sollen die Gesätze, wann sie nicht sollen gehalten werden. 
Riphar: Last ihn zuvor bekennen, dann straffet ihn nach dem Gesätz und Rechten. 
Simon Leprosus oder der Aussätzige: Waß hat ein Aufrührer nach den Rechten verdient, als daß er gesteinigt oder gekreuzigte werde. 
Raban: Nach dem Gesätz soll er sterben, den er hat sich selber zu Gottes Sohn gemacht und nennet sich der Jüden König, da er doch nur eines Zimmermanns Sohn ist.
Joseph von Arimathia: Schande were es, so in dieser gantzen Versammlung niemand diesen unschuldigen Mann vertheidigen sollte. 
Joram: Warum wollten wir diesen Gerechten verdammen lassen. 
Ehieris: Er mag fromm sein oder nicht, weil er daß Volck durch seine Predigt zur Aufruhr 
anreitzet muß Er sterben. 
Potiphar: Dieser soll als ein Zerstörer des Vaterlandes und Aufrührer des Volckes des Landes verwiesen werden. 
Gaiphas: des jüdischen Hohepriesters Ausspruch oder Weissagung (Joh.11): Ihr wisset nichts, bedencket nichts, es ist uns besser ein Mensch sterbe für daß Volck dann daß das gantze Volck verderbe. 
Josaphat: Lasset ihn ewig gefangen sein. 
Ptolemeus: Waß verziehen wir lang er sey gerecht oder ungerecht warum verdammen wir ihn nicht. 
Nicodemus: Verdammt auch unser Gesätz jemanden ehe dann er verhöret und die Sach erkundiget wird. 
Diarabias: Weil er daß Volck erreget hat so ist er des Todtes schuldig, fort mit ihm. 
Teras: Mancher weiß (-schicke) ihn in das Elend oder schicke ihn zum Kayser. 
Sabeas: Laß uns ihn ausrotten weil daß Vaterland nichts als Verderben vor ihm zugeworden hat 
Sabinti: Er sey gerecht oder ungerecht weil er unser Väter Ges ätz nicht helt so soll man ihn nicht leiden. 

 

Tafel über Pilatus:
Pontius Pilatus Iudex (=Richter). 
Tafel von Claudia Rogalla, Pilatus' Frau:
(läßt sagen) Hab du nichts zu schaffen mit diesem Gerechten denn ich habe viel erlitten im Traum von seinenwegen (nach Matthäus 27,19). 
Mesa: Ist er gerecht so wollen wir es mit ihm halten. Ist er aber ungerecht so lasset uns ihn von uns jagen. 
Samech: Lasset uns ihn also strafen, damit er künfftig nicht weiter wieder uns kehren meg.

 

Inschrift am Fuße des Bildes: Des Jüdischen Landpflegers Pontii Pilati über Jesum ergangenes Bluturtheil geschen zu Jerusalem an dem gewöhnlichen Gerichtsort Gabbatha oder Hochpflaster genandt den 3. April im Jahr Christi XXXIIII (34) ,Ich Pontius Pilatus Römischer Kayserl. Maistat Tibery verordneter Landpfleger in Judea und Richter zu Jerusalem erkenne Urtheile und erlaube hiermit demnach das Jüdische Volck Jesum von Nazareth zu mir gebracht, ihn als einen Aufrührer verklaget als der sich vor einen König und Sohn Gottes auffgeworffen wie sie solches auß seiner eigenen Bekänntnis sowohl als Verhörungetlicher Zeugen mir genung erweißlich erachten, da er doch nur eines gemeinen Zimmermanns Sohn, über daß auch ihren Tempel abzubrechen ihn gedrohet, daß vermöge jüdischer Rechten und Gesetz dabey sie billig zu schützen, dieser Jesus jedoch auff ihre künfftige Verantwortung möge gekreutziget werden aus Recht und Gewalt des Römischen Kayserse. 

 

(Beim Landesamt für Denkmalpflege in Erfurt findet sich ein Hinweis, daß das Bild gegen 1670 von Marguia Schmalz gemalt worden ist)..

 

 

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Tel.: 0163 3174417


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Tel.: 03 60 87 / 98 64 9 


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