Jeder Besucher findet es normal, wenn er in katholischen Kirchen Beichtstühle vorfindet. Es sind meistens künstlerisch liebevoll gestaltete Gehäuse mit 2 kleinen Kammern, die durch Türen oder Vorhänge verschlossen sind. Dort halten sich zu bestimmten Zeiten ein Priester und ein Gemeindemitglied auf. Sie können durch ein Gitter oder einen Vorhang miteinander reden. Damit bleibt im gewissen Umfang die Anonymität gewahrt. Denn das Gemeindeglied möchte sein Herz ausschütten, alles sagen, was ihm eine Last ist und er deshalb loswerden will. Und der Priester nimmt ihm diese Beichte ab. Das bedeutet, dem Christen wird im Namen Gottes vom Priester versprochen, dass Gott ihm verzeiht und weiterhilft. Der Beichtende kann sicher sein, dass niemand von diesem Gespräch erfährt, auch wenn es um Dinge geht, für die man vor Gericht gestellt werden müsste. Die uns heute bekannten Beichtstühle stammen meistens aus der Barockzeit oder sind noch jünger. Denn mit der Reformationszeit und der sich anschließenden Aufklärung bestanden die Christen auf den Schutz der - wie wir heute sagen - ganz selbstverständlich wäre, wenn man bei dieser Gelegenheit im anonymen Beichtstand sein Intimsphäre. Sie wollten ihre Beichte, die ja biblisch begründet ist, anonym ablegen,
ohne Gefahr zu laufen, dass andere davon erfahren oder der Priester ihre bekannten Schwächen als Druckmittel gegen sie verwenden würde. Das war nämlich der Hauptgrund, weshalb Luther die Beichtpraxis seiner Zeit verurteilt. Er war also nicht gegen die Beichte, sondern gegen ihren Missbrauch. So spricht er über sie in seinem Katechismus nicht im Hauptteil, neben der Taufe und dem Abendmahl, sondern in einem eigens dafür geschaffenen Anhang. So wurde in den lutherischen Kirchen mit der Reformation die Beichte nicht abgeschafft. Und so gab es auch in diesen Kirchen bis in die Neuzeit Beichtstühle oder besser -stände, wie in Wahlhausen in der Margaretenkirche und sogar auch in der Allendorfer St.Crucis-Kiche; hier allerdings, im sog. niederhessisch-reformierten Raum, nur deshalb, weil ein Pfarrer, der aus dem kurhessischen Schmalkalden kam, es von Hause aus gar nicht anders kannte.
Dort sollte an einem neutralen Ort ein unbefangenes Beichtgespräch stattfinden können. Allerdings verlor dieser Ort bald seine ursprünglich gute Bedeutung. Als mit der Aufklärung die Zahl der Abendmahlstage auf 4 reduziert wurde - Weihnachten, Ostern, Pfingsten und Michaelis - wurden die Gemeindeglieder verpflichtet, sich am Vorabend dieser Tage am Beichtstand anzumelden. Dabei wurden sie vom Pfarrer auf ihre ,Würdigkeit' überprüft. Wer unwürdig war, durfte nicht am Abendmahl teilnehmen. Die Ablehnungsgründe wurden in einem Poeriitentienbuch' vermerkt. Gründe waren z.B. Ehebruch, Streit, ...
aber auch mangelnder Gottesdienstbesuch. So wurde aus der guten Beichte ein schlechtes Strafgericht, so wie es früher oft auch war.Diese Unsitte wurde im 19.Jahrhundert dann auch noch verwässert. Es blieb die Anmeldung zum Abendmahl; gab aber keine peinliche Befragung oder Abkanzelung mehr. Mit der Anmeldung wusste man, mit wie vielen Abendmahlsgästen man rechnen konnte. Das war dann alles. Diese Methode hat es noch vor 50 Jahren in waldeckischen Gemeinden gegeben.Heute sind die Beichtstände - so ist es jedenfalls in Wahlhausen und Allendorf - Plätze für die Unterbringung der elektronischen Anlagen, die Lagerung von Kerzen, Büchern u.v.a. Die Beichte wäre auch heute noch eine gute Hilfe. Leider müssen an ihre Stelle oft Ärzte oder Psychiater treten. Zur Wiederbelebung der Beichte fehlen aber die Voraussetzungen. Wir brauchten offene Kirchen, die häufig zum Gebet und zum Verweilen benutzt würden, sodaß es ganz selbstverständlich wäre, wenn man bei dieser Gelegenheit im anonymen Beichtstand sein.
Text von Fritz Abendroth
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Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet am 11.01.2025 um 19.00 Uhr im Gerätehaus statt.
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Einwohnerversammlung am 16.01.2025
Wir laden herzlich ein zur Einwohnerversammlung am Donnerstag, den 16. Januar, um 19:00 Uhr auf dem Gemeindesaal Wahlhausen
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